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13.02.2009

Fragerecht der Bürger in Ausschuss-Sitzungen

Alle ortsbezogenen Fragen sind möglich, auch wenn die Themen auf der Tagesordnung stehen!

Laut §20 Abs. 3 der Geschäftsordnung können Einwohner der Stadt vor jeder Ausschuss-Sitzung 30 Minuten lang ortsbezogene Fragen stellen. Eine Einschränkung auf bestimmte Themen sieht die Geschäftsordnung nicht vor. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 23.10.2008 wurde vom Vorsitzenden Dr. Zimmermann (CDU) erstmals das Gegenteil behauptet. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch und stellt eine plumpe und dreiste Täuschung der Bürger dar!

In der Sitzung vom 12.02.09 wiederholte Dr. Zimmermann diese Behauptung und wollte wieder Fragen zum Freibad nicht zulassen. Dieses Mal führte er einen Abschnitt (§66: "Die Bürgerfragestunde") aus dem Buch "Die Gemeindeorgane in Hessen" von Friedhelm Foerstemann als Begründung an. Dieser Text wurde Vertretern unserer BI ausgehändigt.

Dieses Buch ist jedoch kein Gesetzestext, sondern nur das persönliche Rechtsverständnis eines Juristen. Außerdem geht es in diesem Textabschnitt nicht um Ausschuss-Sitzungen, sondern um die Stadtverordnetenversammlung (im Buch "Gemeindevertretung" genannt), in der die Bürger ohnehin kein Fragerecht haben. Wieder ein dreister Täuschungsversuch!

Lassen Sie sich also nicht einschüchtern und stellen Sie weiterhin mutig Ihre Fragen zum Freibad und allen anderen Themen, die Sie interessieren!

Wenn Sie mehr wissen möchten:

► Geschäftsordnung (PDF-Datei)

► Die Gemeindeorgane in Hessen. Systematische Darstellung der Zuständigkeiten und des Verfahrens der Gemeindeorgane sowie der Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. 1. Auflage 1981 bis 6. Auflage 2002, Kohlhammer. Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart.